Alle Kinder, die bis zum 30. April des jeweiligen Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, können im darauffolgenden August in den Kindergarten aufgenommen werden.
Die Anmeldung verpflichtet die Eltern, die Kinder regelmässig in den Kindergarten zu schicken und bei Absenzen zu entschuldigen. Das Anmeldeformular [22 KB]
wird den Eltern jeweils automatisch im März durch das Schulsekretariat zugesendet.
Die Einteilung der Kinder findet Mitte Mai durch die Kindergärtnerinnen statt. Die Kinder werden den verschiedenen Kindergärten primär nach geografischen Aspekten zugeteilt. Der Kindergartenweg muss für ein Kind alleine gangbar und zumutbar sein. Nachbarskinder sollen diesen Weg gemeinsam machen können.
Eine weitere Rolle spielt eine ausgewogene Aufteilung der Knaben und Mädchen, soweit dies möglich ist. Fremdsprachige Kinder werden, wenn dies sinnvoll und möglich ist, möglichst ausgewogen auf die Kindergärten verteilt.
Einteilungswünsche erschweren eine gerechte Einteilung. Auf Einteilungswünsche kann deshalb nur bedingt eingegangen werden. Die Kindergärtnerin kann nicht ausgewählt werden.