Im Laufe der Zeit zeigt sich, ob ein Kind schulreif ist. Oft können im Kindergarten Entwicklungsstörungen erkannt und Beratungsstellen und geeignete Dienste, die weiterhelfen, vermittelt werden.
Kinder, die bis zum 30. April des jeweiligen Jahres das sechste Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und somit eingeschult. Bei mangelnder Schulreife suchen die Kindergärtnerinnen gemeinsam mit den Eltern geeignete Lösungen (z.B. Einschulungsklasse, Kleinklasse oder Repetition Kindergarten). Bei besonders begabten Kindern, die deutlich früher schulreif sind, kann auf Antrag der Eltern und nach Absprache mit dem Lehrer und dem Schulpsychologen die Einschulung vorgezogen werden.
Der Entscheid über die hinausgeschobene oder vorgezogene Einschulung trifft die Schulpflege.
Weitere Informationen zur Schulreife finden Sie hier.