An- und Abmeldung Anmeldungen sind schriftlich beim Musikschul-Sekretariat zu Handen der Musikschulleiterin einzureichen. Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Austritt auf Ende des 1. Semesters möglich. Abmeldungen müssen diesfalls schriftlich bis zum 30. November beim Musikschul-Sekretariat zu Handen der Musikschulleiterin eingereicht werden.
Anmeldeformulare und weitere Informationen sind beim Musikschul-Sekretariat erhältlich.
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, den festgesetzten Elternbeitrag zu bezahlen. Die Elternbeiträge werden zweimal jährlich von der Finanzverwaltung Suhr in Rechnung gestellt. Instrumente und Noten Die Kosten für das Instrument und das Notenmaterial gehen zu Lasten der Eltern.
Tarife für Kantonsschüler Für Kantonsschüler gilt der Primarschüler-Tarif.
Geschwisterrabatt Die Musikschule Suhr gewährt einen Geschwisterrabat von 20 % für das zweite und 30 % für jedes weitere angemeldete Kind.
Reduktion und Erlass von Elternbeiträgen Der Elternbeitrag kann abhängig vom steuerbaren Einkommen der Eltern reduzuiert oder erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist zusammen mit der Anmeldung schriftlich einzureichen. Verspätet eingereichte Erlassgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Reduktion des Elternbeitrages berechnet sich nach dem folgenden Staffeltarif: