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Schule Suhr von A-Z

Preise

Primarstufe

Unterrichtsform Unterricht pro Woche Teilnehmer Preis pro Semester
Gruppenunterricht kurz 12.5 Min. / Kind 2 - 3 285.--
Gruppenunterricht normal 16.5 Min. / Kind 2 - 3 365.--
Einzelunterricht 25 Minuten

35 Minuten
1

1
425.--

740.--


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Oberstufe

Unterrichtsform Unterricht pro Woche Teilnehmer Preis pro Semester
Gruppenunterricht 16.5 Min. / Kind 2 - 3 gratis
Einzelunterricht 25 Min.

35 Min.
(ohne Gesang)

25 Min.
(Gesang)
1

1


1
385.--

700.--


425.--


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Chor und Orchester

Fach Unterricht pro Woche Teilnehmer Preis pro Semester
Chor
3. - 5. Primar
1 Lektion Ab 6 Kindern gratis
Orchester
Ab 4. Primar
1 Lektion Ab 6 Kindern gratis


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Lehrlinge

Unterrichtsform Lehrjahr Teilnehmer Preis pro Semester
Einzelunterricht
25 Min.
1. Lehrjahr 1 520.--
Einzelunterricht
35 Min.
    710.--
Einzelunterricht
25 Min.
2. Lehrjahr 1 570.--
Einzelunterricht
35 Min.
    760.--
Einzelunterricht
25 Min.
3. und 4. Lehrjahr 1 605.--
Einzelunterricht
35 Min.
    795.--


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Bemerkungen

An- und Abmeldung
Anmeldungen sind schriftlich beim Musikschul-Sekretariat zu Handen der Musikschulleiterin einzureichen. Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr. Anmeldeschluss ist jeweils der 31. März. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Austritt auf Ende des 1. Semesters möglich. Abmeldungen müssen diesfalls schriftlich bis zum 30. November beim Musikschul-Sekretariat zu Handen der Musikschulleiterin eingereicht werden.

Anmeldeformulare und weitere Informationen sind beim Musikschul-Sekretariat erhältlich.

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Eltern, den festgesetzten Elternbeitrag zu bezahlen. Die Elternbeiträge werden zweimal jährlich von der Finanzverwaltung Suhr in Rechnung gestellt.

Instrumente und Noten
Die Kosten für das Instrument und das Notenmaterial gehen zu Lasten der Eltern.

Tarife für Kantonsschüler
Für Kantonsschüler gilt der Primarschüler-Tarif.

Geschwisterrabatt
Die Musikschule Suhr gewährt einen Geschwisterrabat von 20 % für das zweite und 30 % für jedes weitere angemeldete Kind.

Reduktion und Erlass von Elternbeiträgen
Der Elternbeitrag kann abhängig vom steuerbaren Einkommen der Eltern reduzuiert oder erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist zusammen mit der Anmeldung schriftlich einzureichen. Verspätet eingereichte Erlassgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Reduktion des Elternbeitrages berechnet sich nach dem folgenden Staffeltarif:



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Steuerbares Einkommen Erlass
bis Fr. 25'000.-- 100 %
Fr. 25'100.-- bis Fr. 30'000.-- 90 %
Fr. 30'100.-- bis Fr. 35'000.-- 80 %
Fr. 35'100.-- bis Fr. 39'000.-- 70 %
Fr. 39'100.-- bis Fr. 42'000.-- 60 %
Fr. 42'100.-- bis Fr. 44'000.-- 50 %
Fr. 44'100.-- bis Fr. 46'000.-- 40 %
Fr. 46'100.-- bis Fr. 47'000.-- 30 %
Fr. 47'100.-- bis Fr. 48'000.-- 20 %
Fr. 48'100.-- bis Fr. 49'000.-- 10 %
ab Fr. 49'100.-- keine Reduktion


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